Rechtssatz RS0020029
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020029
Entscheidungsdatum
12.12.1974
Rechtssatz
Auch bei einem Handelsgeschäft (hier: beabsichtigter Kauf von Holz durch einen Holzhändler) kommt ein Kaufvertrag nur zustande, wenn zumindest ein bestimmbarer Preis bedungen wurde. Wurde die Preisvereinbarung bis zur Besichtigung des Kaufgegenstandes aufgeschoben, kann nicht eine vorherige Einigung auf einen angemessenen Preis, etwa auf den Schätzungswert, angenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020029
Dokumentnummer
JJR_19741212_OGH0002_0060OB00247_7400000_001