Rechtssatz RS0020100
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020100
Entscheidungsdatum
26.05.1986
Rechtssatz
Die Einrede des nicht vorleistungspflichtigen Käufers, der Verkäufer habe nicht gehörig erfüllt, führt zur Abweisung des auf Zahlung des Kaufpreises gerichteten Begehrens des Verkäufers, wenn die Annahme durch den Käufer verweigert wurde, und wenn der nicht vertragsgemäße Zustand des Kaufgegenstandes dargetan ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020100
Dokumentnummer
JJR_19860526_OGH0002_0080OB00564_8600000_001