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Rechtssatz RS0020105

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020105

Geschäftszahl

1Ob570/82

Entscheidungsdatum

21.04.1982

Rechtssatz

Liefert der Verkäufer Sachen, die zum Einbau durch einen anderen, vom Käufer zu betrauenden Unternehmer bestimmt sind, und muß der Verkäufer damit rechnen, daß dieser - wenngleich zu solchen Arbeiten befugte - Unternehmer die erforderlichen Spezialkenntnisse zur sachgemäßen Durchführung dieser Arbeiten nicht besitzt, ist er nach den Umständen verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen und sich zur Erteilung der erforderlichen Einbauanweisungen auch an den von seinem Vertragspartner beauftragten Unternehmer bereitzuerklären.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 570/82
    Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 570/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020105

Dokumentnummer

JJR_19820421_OGH0002_0010OB00570_8200000_001