Rechtssatz RS0020113
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020113
Geschäftszahl
4Ob534/80 (4Ob535/80)
Entscheidungsdatum
23.09.1980
Rechtssatz
Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen den baulichen Mängeln und der Darlehensrückzahlung, weil die Darlehensrückzahlung eine zwischen dem Wohnungswerber und dem Wohnungseigentumsorganisator vereinbarte Form der Abstattung des vom Wohnungswerbers für den Erwerb der Eigentumswohnung zu zahlenden Kaufpreis ist, soweit dieser die sofort zu erbringenden Eigenmittel übersteigt. Ein vertraglicher Ausschluß des Leistungsverweigerungsrechts zu unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020113
Dokumentnummer
JJR_19800923_OGH0002_0040OB00534_8000000_002