Rechtssatz RS0020196
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020196
Entscheidungsdatum
27.11.2019
Rechtssatz
Bei einem bücherlich einverleibten Verkaufsrecht hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft ist auch im Falle des Verkaufes der gesamten Liegenschaft der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes grundsätzlich möglich; die Veräußerung der Gesamtliegenschaft wäre dann nur wie eine "andere Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB zu behandeln, die auf den Fortbestand eines Vorkaufsrechtes keinen Einfluss hat.Bei einem bücherlich einverleibten Verkaufsrecht hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft ist auch im Falle des Verkaufes der gesamten Liegenschaft der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes grundsätzlich möglich; die Veräußerung der Gesamtliegenschaft wäre dann nur wie eine "andere Veräußerungsart" im Sinne des Paragraph 1078, ABGB zu behandeln, die auf den Fortbestand eines Vorkaufsrechtes keinen Einfluss hat.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 625/92
Entscheidungstext OGH 26.11.1992 7 Ob 625/92
Veröff: EvBl 1993/78 S 344
- 2 Ob 201/99v
Entscheidungstext OGH 02.09.1999 2 Ob 201/99v
Auch
- 5 Ob 131/19d
Entscheidungstext OGH 27.11.2019 5 Ob 131/19d
Veröff: SZ 2019/109
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020196
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Dokumentnummer
JJR_19921126_OGH0002_0070OB00625_9200000_002