Rechtssatz RS0020199
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020199
Entscheidungsdatum
25.10.2018
Rechtssatz
Unter "anderen Vertragsarten" sind solche Vertragstypen zu verstehen, bei denen sich aus dem Vertragsinhalt ergibt, dass die typischen Vertragszwecke aus der Sicht des Verpflichteten in besonderem Maße an der Person des Partners oder an der von ihm zu erbringenden individuellen Gegenleistung orientiert sind.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 84/90
Entscheidungstext OGH 25.09.1990 5 Ob 84/90
Veröff: EvBl 1991/23 S 31
- 5 Ob 2/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 2/95
- 5 Ob 2299/96s
Entscheidungstext OGH 27.05.1997 5 Ob 2299/96s
- 2 Ob 2292/96i
Entscheidungstext OGH 31.03.1998 2 Ob 2292/96i
Beisatz: Unter diese Bestimmung fallen alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen des einen und ihre Übertragung auf einen anderen bezwecken oder bewirken, wie Tausch, Schenkung oder Sacheinlage in eine Gesellschaft. "Andere Veräußerungsarten" sind somit solche, denen typischerweise immaterielle, an die Person des Erwerbers gebundene Motive zugrundeliegen oder die typischerweise auf eine nicht substituierbare Gegenleistung gerichtet sind. (T1)
Veröff: SZ 71/60
- 1 Ob 81/11k
Entscheidungstext OGH 28.04.2011 1 Ob 81/11k
Beisatz: Hier: Ausgedingsähnliche Leistungen in einem Übergabsvertrag. (T2)
- 5 Ob 17/15h
Entscheidungstext OGH 19.06.2015 5 Ob 17/15h
- 5 Ob 169/16p
Entscheidungstext OGH 01.03.2017 5 Ob 169/16p
- 5 Ob 168/16s
Entscheidungstext OGH 01.03.2017 5 Ob 168/16s
Beisatz: § 1078 ABGB eröffnet nicht die Möglichkeit, jeden erdenklichen Fall als „andere Veräußerungsart“ festzulegen. Selbst ein pauschales erweitertes Vorkaufsrecht kann sich nur auf solche „andere Veräußerungsarten“ erstrecken, wie sie in Lehre und Judikatur als zulässig angesehen werden. (T3)
- 6 Ob 179/18v
Entscheidungstext OGH 25.10.2018 6 Ob 179/18v
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0020199
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019
Dokumentnummer
JJR_19900925_OGH0002_0050OB00084_9000000_001