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Rechtssatz RS0020227

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020227

Geschäftszahl

8Ob675/88

Entscheidungsdatum

24.11.1988

Rechtssatz

Wurde die Zahlungsklausel "dreißig Tage netto ohne Skonto" nicht schon bei Vertragsabschluß vereinbart, sondern erstmals in die Rechnung aufgenommen, so kann ihr nur der Charakter eines Anbots zur Vertragsänderung beigemessen werden, das vom Käufer angenommen werden konnte, aber andernfalls nicht verbindlich war. Wird am achtzehnten Tag Zahlung geleistet so erhält der Verkäufer keine vorzeitige Leistung, die er nach dem Inhalt des Vertrages im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, KO nicht hätte beanspruchen dürfen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 675/88
    Entscheidungstext OGH 24.11.1988 8 Ob 675/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020227

Dokumentnummer

JJR_19881124_OGH0002_0080OB00675_8800000_001