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Rechtssatz RS0020241

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020241

Geschäftszahl

3Ob522/84

Entscheidungsdatum

19.12.1984

Rechtssatz

Wird eine Sache, hinsichtlich der ein nichtverbüchertes Vorkaufsrecht vereinbart wurde, ohne Anbot der Einlösung einem Dritten verkauft und übergeben, handelt es sich dabei dann um ein Unmöglichwerden der Leistung im Sinne der Paragraphen 920, 1447, ABGB, wenn der das Vorkaufsrecht mißachtende frühere Eigentümer keine ernstzunehmende Chance mehr hat, die nunmehr einem Dritten gehörende Sache zu zumutbaren Bedingungen zurückzuerlangen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 522/84
    Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 522/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020241

Dokumentnummer

JJR_19841219_OGH0002_0030OB00522_8400000_002