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Rechtssatz RS0020247

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020247

Geschäftszahl

6Ob735/78

Entscheidungsdatum

30.11.1978

Rechtssatz

Die Auffassung Klangs in Klang 2. Auflage römisch sechs 623, bei Ratengeschäften bewirke der Terminverlust den Beginn der Verjährung der (gesamten Restkaufpreisforderung) Kaufpreisforderung nur dann, wenn der Verkäufer den Terminverlust geltend mache, sonst beginne die Verjährung erst mit dem Verfall der letzten Rate, mag in den Fällen zutreffen, in denen sich der Verkäufer für den Fall des Ausbleibens von Teilzahlungen das Recht vorbehalten hat, die sofortige Entrichtung aller noch aushaftenden Teilzahlungen zu fordern kann aber auf den Fall, in dem der Eintritt des Terminverlustes an die bloße Nichtzahlung zweier Jahresraten geknüpft worden ist, nicht angewendet werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 735/78
    Entscheidungstext OGH 30.11.1978 6 Ob 735/78
    Veröff: RZ 1979/36 S 145

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020247

Dokumentnummer

JJR_19781130_OGH0002_0060OB00735_7800000_001