Rechtssatz RS0020259
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020259
Entscheidungsdatum
19.02.1974
Norm
ABGB §1086
StG §183 Ba
StG §183 D
Rechtssatz
Bei Vorliegen eines Verkaufsauftrages stellt der Verkauf der Sache auch bei Unterschreitung eines vereinbarten Mindestpreises an sich noch keine Zueignungshandlung dar. Eine solche kann erst in der rechtswidrigen Verwendung des tatsächlich zugeflossenen Erlöses erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020259
Dokumentnummer
JJR_19740219_OGH0002_0100OS00013_7400000_001