Rechtssatz RS0020386
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020386
Entscheidungsdatum
10.09.1975
Rechtssatz
Beim einfachen Eigentumsvorbehalt besteht das Interesse des Verkäufers darin, bei Nichteintritt der Bedingung die Kaufsache Zug um Zug gegen Rückerstattung der gezahlten Kaufpreisraten unter Abzug von Beträgen für die Vorteile durch die Verwendung der Sache zum Gebrauch und die durch den Gebrauch entstandene Wertverminderung herauszuverlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020386
Dokumentnummer
JJR_19750910_OGH0002_0010OB00173_7500000_001