Rechtssatz RS0020452
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020452
Entscheidungsdatum
03.12.1973
Rechtssatz
Die Einbringung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lastkraftwagens als Sacheinlage in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muß nicht unter allen Umständen Veruntreuung sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Täter ein ihm wegen des Eigentumsvorbehaltes noch gar nicht zustehendes Eigentumsrecht übertragen wolle oder ob er - was rechtlich möglich ist - bloß das Benützungsrecht am Lastkraftwagen eingebracht hat. Sollte der sachenrechtliche Status des Lastkraftwagens nicht geändert werden, kann nicht gesagt werden, daß der Vorbehaltseigentümer der Gefahr des Verlustes seines Eigentums ausgesetzt ist.
Schlagworte
LKW
GmbH GesmbH
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020452
Dokumentnummer
JJR_19731203_OGH0002_0090OS00096_7300000_001