Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0020463×

Rechtssatz RS0020463

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020463

Geschäftszahl

5Ob698/83

Entscheidungsdatum

29.11.1983

Rechtssatz

Begehrt der Vorbehaltsverkäufer zugleich vom Vorbehaltskäufer und vom Retentionsberechtigten, in dessen Gewahrsame sich die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache befindet, die Herausgabe dieser Sache, anerkennt der Vorbehaltskäufer seine Herausgabepflicht und steht fest, daß der Retentionsberechtigte zur Herausgabe der Sache an den Vorbehaltsverkäufer ohne Zug - um - Zug - Leistung verpflichtet ist, so liegt für den Vorbehaltskäufer weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Leistungsunmöglichkeit vor.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 698/83
    Entscheidungstext OGH 29.11.1983 5 Ob 698/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020463

Dokumentnummer

JJR_19831129_OGH0002_0050OB00698_8300000_001