Rechtssatz RS0020792
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020792
Entscheidungsdatum
30.01.2002
Rechtssatz
Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des § 13 KSchG.Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des Paragraph 13, KSchG.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 528/84
Entscheidungstext OGH 03.04.1986 6 Ob 528/84
Veröff: RdW 1986,268
- 6 Ob 685/85
Entscheidungstext OGH 22.10.1987 6 Ob 685/85
- 7 Ob 3/02w
Entscheidungstext OGH 30.01.2002 7 Ob 3/02w
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020792
Dokumentnummer
JJR_19860403_OGH0002_0060OB00528_8400000_001