Rechtssatz RS0020865
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020865
Entscheidungsdatum
20.02.1986
Rechtssatz
Beim Leasing mit Option auf anschließenden Eigentumsübergang handelt es sich um eine Novation in einen Kaufvertrag, soferne die Optionserklärung nach dem Parteiwillen bei Abschluß des Leasingvertrages nicht bloß Formsache, dem Leasingnehmer nach dem Parteiwillen eine andere Entscheidung also gar nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020865
Dokumentnummer
JJR_19860220_OGH0002_0070OB00005_8600000_001