Rechtssatz RS0020977
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020977
Geschäftszahl
3Ob556/87 (3Ob557/87)
Entscheidungsdatum
27.05.1988
Rechtssatz
Von einer Verletzung der Betriebspflicht als erheblich nachteiligem Gebrauch des Mietgegenstandes kann nicht gesprochen werden, wenn die Beklagte wegen vom Kläger zu vertretender Umstände (hier:
Nichtverwirklichung eines angekündigten "Wintergarten - Passage" - Projekts) in dem im Mietgegenstand betriebenen Feinkostgeschäfts von Frischware abging und Getränke ausschenkte, um ihren Verdienstentgang zu mindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020977
Dokumentnummer
JJR_19880527_OGH0002_0030OB00556_8700000_001