Rechtssatz RS0021089
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021089
Entscheidungsdatum
26.02.1987
Rechtssatz
Auch ein bereits zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt aufgekündigtes Dauerschuldverhältnis kann wie ein auf bestimmte Zeit eingegangenes bei Hinzutritt eines entsprechend qualifizierten Grundes vorzeitig als aufgehoben erklärt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021089
Dokumentnummer
JJR_19870226_OGH0002_0060OB00627_8600000_001