Rechtssatz RS0021423
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021423
Geschäftszahl
4Ob58/76; 9ObA58/95
Entscheidungsdatum
06.06.1995
Rechtssatz
Gebundenheit an persönliche Weisungen betrifft das Recht des Dienstgebers, Weisungen zu erteilen, welche die persönliche Gestaltung der Dienstleistung zum Gegenstand haben; sie beziehen sich nicht auf die Ausführung der Tätigkeit, sondern auf Arbeitsort und Arbeitszeit oder auf das arbeitsbezogene Verhalten, soweit dieses nicht die auf die unmittelbare Erfüllung der Arbeitspflicht gerichtete Tätigkeit betrifft.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 58/76
Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76
Veröff: Arb 9491
- 9 ObA 58/95
Entscheidungstext OGH 06.06.1995 9 ObA 58/95
Auch; Beisatz: Die Weisung haben sich im Rahmen von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag und Gesetz zu halten. (T1) Veröff: SZ 68/109
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021423
Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_001