Rechtssatz RS0021466
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021466
Entscheidungsdatum
21.11.1990
Rechtssatz
Ist im Dienstvertrag das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers nur mit "Chefchemiker" umschrieben, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht, wenn er den Arbeitnehmer statt wie bisher für Überwachungstätigkeiten nunmehr für Planungstätigkeiten einsetzt (§ 48 ASGG).Ist im Dienstvertrag das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers nur mit "Chefchemiker" umschrieben, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht, wenn er den Arbeitnehmer statt wie bisher für Überwachungstätigkeiten nunmehr für Planungstätigkeiten einsetzt (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021466
Dokumentnummer
JJR_19901121_OGH0002_009OBA00274_9000000_001