Rechtssatz RS0021581
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021581
Entscheidungsdatum
31.01.1990
Rechtssatz
Werden außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ohne Kenntnis des anderen Teiles in der irrtümlichen Annahme einer bestehenden Verpflichtung Arbeitsleistungen erbracht, so besteht ein Vergütungsanspruch nur gemäß § 1431 ABGB in der Höhe tatsächlich verschafften Nutzens.Werden außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ohne Kenntnis des anderen Teiles in der irrtümlichen Annahme einer bestehenden Verpflichtung Arbeitsleistungen erbracht, so besteht ein Vergütungsanspruch nur gemäß Paragraph 1431, ABGB in der Höhe tatsächlich verschafften Nutzens.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 22/90
Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 22/90
Veröff: ImmZ 1990,215 = ecolex 1990,304 = RdW 1990,322 = JBl 1990,731 = SZ 63/12
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021581
Dokumentnummer
JJR_19900131_OGH0002_009OBA00022_9000000_001