Rechtssatz RS0021907
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021907
Geschäftszahl
1Ob533/79; 2Ob540/80
Entscheidungsdatum
16.09.1980
Rechtssatz
Auf das Recht auf Zurückbehaltung des an sich geschuldeten Entgeltes für bereits erbrachte und verrechnete Leistungen des Unternehmers aus einem Werkvertrag kann verzichtet werden. Ein solcher Verzicht muß nicht bedeuten, daß auch auf die Verbesserung des mangelhaften Werkes verzichtet wird, doch ist dies im Zweifel bei bereits bekannten Mängeln und vorbehaltsloser Zahlungsverpflichtung anzunehmen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 533/79
Entscheidungstext OGH 21.02.1979 1 Ob 533/79
Veröff: EvBl 1979/128 S 391
- 2 Ob 540/80
Entscheidungstext OGH 16.09.1980 2 Ob 540/80
Auch; Beisatz: § 1170 ABGB ist nachgiebiges Recht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021907
Dokumentnummer
JJR_19790221_OGH0002_0010OB00533_7900000_002