Rechtssatz RS0022025
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022025
Entscheidungsdatum
26.06.1975
Rechtssatz
Der Anspruch des Bestellers auf Behebung von Mängeln gemäß § 1167 ABGB berechtigt nicht auch dazu, die Kosten der Überprüfung des Werkes nach der Mängelbehebung durch einen Dritten dem Unternehmer anzulasten.Der Anspruch des Bestellers auf Behebung von Mängeln gemäß Paragraph 1167, ABGB berechtigt nicht auch dazu, die Kosten der Überprüfung des Werkes nach der Mängelbehebung durch einen Dritten dem Unternehmer anzulasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022025
Dokumentnummer
JJR_19750626_OGH0002_0020OB00051_7500000_002