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Rechtssatz RS0022066

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0022066

Geschäftszahl

7Ob604/88

Entscheidungsdatum

28.07.1988

Rechtssatz

Der Entstehungszeitpunkt der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes richtet sich danach, wann der Gesellschaftsvertrag wirksam wird, das ist regelmäßig der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages. Die Parteien können jedoch das Wirksamwerden des Vertrages von weiteren Umständen, etwa dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig machen. Mit Wirkung nur für das Innenverhältnis können sie auch vereinbaren, daß die Gesellschaft schon mit einem Zeitpunkt, der vor Abschluß des Vertrages liegt, als entstanden gilt. Eine rückwirkende Entstehung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit Wirkung im Außenverhältnis ist ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 604/88
    Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 604/88
    Veröff: WBl 1988,395

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022066

Dokumentnummer

JJR_19880728_OGH0002_0070OB00604_8800000_001