Rechtssatz RS0022302
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022302
Entscheidungsdatum
07.10.1987
Rechtssatz
Wenn ein Lebensgefährte seine eigene frühere Existenzgrundlage (Arbeitsstelle und Wohnung) zugunsten des anderen Lebensgefährten preisgibt, um mit diesem gemeinsam einen Betrieb zu führen und ein schon vorhandenes Reihenhaus endgültig einzurichten und abzuzahlen, dann gehört auch dieses Reihenhaus unter die in die Gesellschaft eingebrachten Sachen und damit zum Hauptstamm der Gesellschaft im Sinne des § 1182 ABGB.Wenn ein Lebensgefährte seine eigene frühere Existenzgrundlage (Arbeitsstelle und Wohnung) zugunsten des anderen Lebensgefährten preisgibt, um mit diesem gemeinsam einen Betrieb zu führen und ein schon vorhandenes Reihenhaus endgültig einzurichten und abzuzahlen, dann gehört auch dieses Reihenhaus unter die in die Gesellschaft eingebrachten Sachen und damit zum Hauptstamm der Gesellschaft im Sinne des Paragraph 1182, ABGB.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 545/87
Entscheidungstext OGH 07.10.1987 3 Ob 545/87
Veröff: JBl 1988,516 (kritisch Kerschner) = MietSlg 39/44
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022302
Dokumentnummer
JJR_19871007_OGH0002_0030OB00545_8700000_001