Rechtssatz RS0022317
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022317
Geschäftszahl
6Ob502/81; 6Ob180/01s
Entscheidungsdatum
23.08.2001
Rechtssatz
Vor Entstehung des Anspruches auf Bestellung des Heiratsgutes und nicht in der Absicht seiner Vereitelung bewirkte Vermögensverringerungen oder Versäumung der Vermögensbildung, sei es auch aus reiner Liberalität gegenüber Dritten, sei es aus Unwirtschaftlichkeit, Interessenlosigkeit oder Unfähigkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten, führen grundsätzlich nicht zu einer Veranschlagung in der Bemessungsgrundlage nach einem hypothetischen Vermögensstand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022317
Dokumentnummer
JJR_19810218_OGH0002_0060OB00502_8100000_001