Rechtssatz RS0022349
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022349
Entscheidungsdatum
19.12.1994
Rechtssatz
Nach § 1266 ABGB erlöschen Ehepakte, wenn (ua) die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wird. Der Geschenkgeber kann daher - auch bei einer unwiderruflichen Schenkung - verlangen, daß der Beschenkte das Geschenk rücküberträgt.Nach Paragraph 1266, ABGB erlöschen Ehepakte, wenn (ua) die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wird. Der Geschenkgeber kann daher - auch bei einer unwiderruflichen Schenkung - verlangen, daß der Beschenkte das Geschenk rücküberträgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022349
Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0040OB01570_9400000_001