Rechtssatz RS0022388
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022388
Geschäftszahl
4Ob504/84 (4Ob505/84)
Entscheidungsdatum
23.04.1985
Rechtssatz
Bei Ehepakten sind Zuwendungen, die von vornherein auch oder gerade für den Fall der Scheidung gedacht sein sollten, schwer vorstellbar. Vielmehr ist die Versorgung des Überlebenden häufig ein wichtiger Zuwendungszweck in einer funktionierenden Ehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022388
Dokumentnummer
JJR_19850423_OGH0002_0040OB00504_8400000_003