Rechtssatz RS0022489
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022489
Entscheidungsdatum
18.06.1975
Rechtssatz
Inanspruchnahme der Haftung des Vertragspartners, demgegenüber der Geschädigte darauf hingewiesen hatte, daß bei einer Beschädigung der den Betrieb des geschädigten versorgenden Hochspannungsleitung eine Unterbrechung seines Betriebes mit einem daraus zwangsläufig resultierenden Schaden eintreten würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022489
Dokumentnummer
JJR_19750618_OGH0002_0080OB00119_7500000_002