Rechtssatz RS0022682
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022682
Entscheidungsdatum
05.04.1984
Rechtssatz
Hat jemand eine Täuschung der von seiner Bekannten ausgewählten Kreditunternehmung durch eine tatsachenwidrige Lohnbestätigung, die er seiner Bekannten ausgestellt hat, zumindest in Kauf genommen, ist diese bewußte Falschbeurkundung für die Kreditgewährung der Kreditunternehmung an seine Bekannte als adäquat kausal zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0022682
Dokumentnummer
JJR_19840405_OGH0002_0060OB00538_8300000_002