Rechtssatz RS0022760
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022760
Entscheidungsdatum
27.04.1978
Rechtssatz
Die Kollision eines Personenkraftwagens, der von einem kräftigen Hund wild attackiert und angesprungen wird, mit einem anderen Fahrzeug stellt durchaus nicht einen Erfolg dar, der außerhalb jeglicher menschlicher Erfahrung und Voraussehbarkeit liegt und daher als atypischer Erfolg anzusehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022760
Dokumentnummer
JJR_19780427_OGH0002_0020OB00065_7800000_001