Rechtssatz RS0022957
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022957
Entscheidungsdatum
02.02.1978
Rechtssatz
Vom verantwortlichen Polier muß verlangt werden, dafür zu sorgen, daß eine Baugrube nach Beendigung der Arbeiten wieder vollständig abgesichert wird und sich hievon entsprechend zu überzeugen, wobei ihm durchaus zugemutet werden kann, die Baustelle erst nach Erfüllung dieser Pflicht zu verlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022957
Dokumentnummer
JJR_19780202_OGH0002_0060OB00760_7700000_002