Rechtssatz RS0023051
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023051
Entscheidungsdatum
23.05.1969
Rechtssatz
Zuspruch von Schmerzengeld für Schmerzen, die infolge Schmerzmittelmißbrauchs aufgetreten sind, wobei dem Verletzten nicht erkennbar sein mußte, daß die Einnahme schmerzstillender Mittel seinen Gesundheitszustand im Ergebnis mehr beeinträchtigen würde als das bloße Ertragen unfallsbedingter Schmerzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023051
Dokumentnummer
JJR_19690523_OGH0002_0020OB00130_6900000_002