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Rechtssatz RS0023075

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0023075

Geschäftszahl

7Ob26/69

Entscheidungsdatum

26.02.1969

Rechtssatz

Wer eine Liegenschaft zweimal verkauft und hiefür wegen des Verbrechens des Betruges verurteilt wird, haftet dem ersten Käufer der Liegenschaft, der mangels Einverleibung im Grundbuch vom zweiten Käufer erfolgreich auf Räumung der Liegenschaft belangt worden ist, nicht nur für den bezahlten Kaufpreis der Liegenschaft, sondern auch für die Kosten des Räumungsprozeßes, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem vom Strafgericht festgestellten betrügerischen Verhalten des Liegenschaftsverkäufers und diesen Kosten besteht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 26/69
    Entscheidungstext OGH 26.02.1969 7 Ob 26/69
    Veröff: MietSlg 21248

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023075

Dokumentnummer

JJR_19690226_OGH0002_0070OB00026_6900000_001