Rechtssatz RS0023076
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023076
Entscheidungsdatum
26.09.1968
Rechtssatz
Kein Verschulden eines Kraftfahrzeug - Lenkers, der unter einem über den Weg gespannten Seil durchfährt, wenn eine die Winde bedienende Person um einer vermeintlichen Gefahr entgegenzuwirken, das Seil mit der Hand hebt und sich dabei verletzt, weil die Winde nicht vorschriftsmäßig gesichert ist (kein adäquater Kausalzusammenhang).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0023076
Dokumentnummer
JJR_19680926_OGH0002_0020OB00255_6800000_001