Rechtssatz RS0023200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023200
Entscheidungsdatum
07.10.1960
Rechtssatz
Alleinverschulden des Lenkers eines Lastkraftwagens, wenn dieser nach Abgabe von mehrfachen akustischen Warnzeichen, aber ohne gelungene Kontaktaufnahme bei Gegenverkehr einen Mopedfahrer überholt, der nicht rechts fährt, etwas schwerhörig ist und eine Pelzhaube trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0023200
Dokumentnummer
JJR_19601007_OGH0002_0020OB00279_6000000_001