Rechtssatz RS0023222
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023222
Entscheidungsdatum
11.07.1979
Rechtssatz
Ein Cafehausbesitzer ist verpflichtet, nach einem den ganzen Tag über anhaltenden Schneefall (der Schneezuwachs betrug von sieben Uhr bis zweiundzwanzig Uhr ca fünfzehn Zentimeter), abends nochmals den sehr stark begangenen Gehsteig zu bestreuen, wenn sich unter der Neuschneedecke bekanntermaßen eine alte Glatteisschichte befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0023222
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19790711_OGH0002_0060OB00621_7900000_001