Rechtssatz RS0023347
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023347
Entscheidungsdatum
04.10.1972
Rechtssatz
Zur Haftung des Unternehmers für die Beschädigung eines mit dem Abtransport von Schnee aus dem Betriebsgelände beauftragten Dritten durch von einem Betriebsgebäude abgehende Dachlawine, bevor noch die Arbeiter des Unternehmers den Schnee vom Dach entfernt haben (hier Haftung verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023347
Dokumentnummer
JJR_19721004_OGH0002_0070OB00217_7200000_001