Rechtssatz RS0023380
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023380
Entscheidungsdatum
18.04.1972
Rechtssatz
Wer ungeachtet wiederholter und zwar auch beim Autofahren anfallsartig aufgetretener Schlafanfälle bzw Bewußtseinstrübungen, die nachträglich vom ärztlichen Sachverständigern auf eine schon vor dem Unfall bestandene Narkolepsie zurückgeführt werden, ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und während eines solchen Anfalles einen Unfall verursacht, verstößt in zurechenbarer Weise gegen die Bestimmung des § 58 Abs 1 StVO.Wer ungeachtet wiederholter und zwar auch beim Autofahren anfallsartig aufgetretener Schlafanfälle bzw Bewußtseinstrübungen, die nachträglich vom ärztlichen Sachverständigern auf eine schon vor dem Unfall bestandene Narkolepsie zurückgeführt werden, ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und während eines solchen Anfalles einen Unfall verursacht, verstößt in zurechenbarer Weise gegen die Bestimmung des Paragraph 58, Absatz eins, StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023380
Dokumentnummer
JJR_19720418_OGH0002_0080OB00080_7200000_001