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Rechtssatz RS0023443×

Rechtssatz RS0023443

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0023443

Geschäftszahl

5Ob528/89

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Rechtssatz

Die von der Judikatur unter Hinweis auf Veröffentlichungen entwickelten Grundsätze für die an einen Schifahrer zu stellenden Anforderungen bei Abfahrten haben immer nur die konkreten Umstände der örtlichen Gegebenheiten und der persönlichen Voraussetzungen des Schifahrers zum Gegenstand. Dagegen kann vom Schifahrer nicht verlangt werden, daß er sein Fahrverhalten auf außergewöhnliche Umstände, wie für ihn nicht vorhersehbares Materialverhalten abstellt. Hier: Aufgehen der Skibindung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 528/89
    Entscheidungstext OGH 06.02.1990 5 Ob 528/89
    Veröff: ZVR 1981/17 S 50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0023443

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008

Dokumentnummer

JJR_19900206_OGH0002_0050OB00528_8900000_001