Rechtssatz RS0023611
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023611
Entscheidungsdatum
12.12.1979
Rechtssatz
Zu den Risken des Tischtennisspieles zählt die Möglichkeit, bei einer durch den Spielverlauf bedingten raschen Körperbewegung die volle Kontrolle über ein sicheres Aufsetzen des Fußes zu verlieren. Dieses typische Risiko wird durch das Spiel auf unebenem Boden erhöht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0023611
Dokumentnummer
JJR_19791212_OGH0002_0060OB00744_7900000_001