Rechtssatz RS0024134
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024134
Entscheidungsdatum
26.09.1962
Rechtssatz
Wird zur Finanzierung einer Erzeugung ein Geldbetrag hingegeben, der mit den Kaufpreisen aus Lieferungen der vom Empfänger herzustellenden und vom Geldgeber zu vertreibenden Erzeugnisse verrechnet werden soll, ohne daß den Empfänger eine nach Zeit und Umfang bestimmte Lieferverpflichtung trifft, dann liegt ein Darlehensverhältnis vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024134
Dokumentnummer
JJR_19620926_OGH0002_0070OB00271_6200000_001