Rechtssatz RS0024176
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024176
Entscheidungsdatum
01.03.1961
Rechtssatz
Es ist im Zweifel anzunehmen, daß die Parteien durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel die Geldwertverminderung erfassen wollten, die sich gegenüber dem Geldwert zur Zeit des Vertragsabschlusses, nicht aber gegenüber dem Geldwert des ersten Zahltages ergeben werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024176
Dokumentnummer
JJR_19610301_OGH0002_0050OB00065_6100000_002