Rechtssatz RS0024699
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024699
Entscheidungsdatum
13.05.1969
Rechtssatz
Dem Vermieter steht nicht das Recht zu, dem Mieter zu untersagen, aus der bereits zum Hause führenden Wasserleitung das Wasser auf eigene Kosten in seine Wohnung zu leiten und dort ein WC zu errichten, oder sich die Zustimmung zu diesen Installationen durch Erhöhung des Mietzinses abgelten zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024699
Dokumentnummer
JJR_19690513_OGH0002_0080OB00089_6900000_001