Rechtssatz RS0024716
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024716
Entscheidungsdatum
03.11.2005
Rechtssatz
Ungültigkeit der Einräumung des Selbsthilfeverkaufsrechtes einer sicherstellungsweise übereigneten Sache, wenn nicht vorgesorgt wird, daß die Sache unter Kontrolle des Schuldners oder unter Wahrung seiner Interessen verkauft wird. Verstoß gegen Treu und Glauben bei Durchführung eines Selbsthilfeverkaufes durch den Kreditgeber.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 574/51
Entscheidungstext OGH 07.11.1951 3 Ob 574/51
Veröff: SZ 24/303
- 6 Ob 183/05p
Entscheidungstext OGH 03.11.2005 6 Ob 183/05p
Vgl auch; Beisatz: Verfallsklauseln sind auch bei anderen Sicherungsgeschäften (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Einräumung einer Verkaufsvollmacht zur Sicherstellung einer Darlehensrückzahlung) analog §1371 ABGB unzulässig. Das Verbot ist auch auf nicht dinglich gesicherte Gläubiger analog anzuwenden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024716
Dokumentnummer
JJR_19511107_OGH0002_0030OB00574_5100000_001