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Rechtssatz RS0024716

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0024716

Geschäftszahl

3Ob574/51; 6Ob183/05p

Entscheidungsdatum

03.11.2005

Rechtssatz

Ungültigkeit der Einräumung des Selbsthilfeverkaufsrechtes einer sicherstellungsweise übereigneten Sache, wenn nicht vorgesorgt wird, daß die Sache unter Kontrolle des Schuldners oder unter Wahrung seiner Interessen verkauft wird. Verstoß gegen Treu und Glauben bei Durchführung eines Selbsthilfeverkaufes durch den Kreditgeber.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 574/51
    Entscheidungstext OGH 07.11.1951 3 Ob 574/51
    Veröff: SZ 24/303
  • 6 Ob 183/05p
    Entscheidungstext OGH 03.11.2005 6 Ob 183/05p
    Vgl auch; Beisatz: Verfallsklauseln sind auch bei anderen Sicherungsgeschäften (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Einräumung einer Verkaufsvollmacht zur Sicherstellung einer Darlehensrückzahlung) analog §1371 ABGB unzulässig. Das Verbot ist auch auf nicht dinglich gesicherte Gläubiger analog anzuwenden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024716

Dokumentnummer

JJR_19511107_OGH0002_0030OB00574_5100000_001