Rechtssatz RS0024738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024738
Entscheidungsdatum
15.02.1961
Rechtssatz
Durch ausdrückliche oder stillschweigende Unterwerfung unter die Verkehrsübung wird sie mittelbar Vertragsinhalt. Die Übung des redlichen Verkehrs kann auch zur Vertragsergänzung und Vertragskorrektur führen. Wo die Erforschung des Parteiwillens wegen Lückenhaftigkeit versagt, wird die Verkehrsübung heranzuziehen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024738
Dokumentnummer
JJR_19610215_OGH0002_0030OB00418_6000000_001