Rechtssatz RS0025642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025642
Entscheidungsdatum
19.08.1953
Rechtssatz
Wenn bei ehelicher Gütergemeinschaft Schweine verkauft werden und beide Ehegatten auf die ganze Kaufpreisforderung Anspruch erheben, kann nicht einer allein mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer den Kaufpreis übernehmen. Der Kaufpreis wäre gemäß § 1425 ABGB bei Gericht zu erlegen.Wenn bei ehelicher Gütergemeinschaft Schweine verkauft werden und beide Ehegatten auf die ganze Kaufpreisforderung Anspruch erheben, kann nicht einer allein mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer den Kaufpreis übernehmen. Der Kaufpreis wäre gemäß Paragraph 1425, ABGB bei Gericht zu erlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025642
Dokumentnummer
JJR_19530819_OGH0002_0030OB00548_5300000_001