Rechtssatz RS0025852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025852
Entscheidungsdatum
14.04.1954
Rechtssatz
Haftung des Unternehmers für mangelhafte Verwahrung eines zur Reparatur übergebenen Kraftfahrzeuges (Kühlerwasser wird nicht abgelassen!), wenn dieser das Fahrzeug durch einen Angestellten eines anderen Unternehmers, der es nach Durchführung einer anderen Reparatur bei ihm ablieferte, in eine ungeheizte Garage bringen ließ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025852
Dokumentnummer
JJR_19540414_OGH0002_0030OB00256_5400000_001