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Rechtssatz RS0026193×

Rechtssatz RS0026193

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0026193

Geschäftszahl

3Ob120/63; 1Ob283/00z

Entscheidungsdatum

19.12.2000

Rechtssatz

Bei einem Abbauvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann. Solche wichtige Gründe sind auch dann gegeben, wenn der eine Vertragspartner das Vertrauen in die geschäftliche Korrektheit des anderen verloren hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 120/63
    Entscheidungstext OGH 04.09.1963 3 Ob 120/63
    Veröff: MietSlg 15108
  • 1 Ob 283/00z
    Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 283/00z
    nur: Bei einem Abbauvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0026193

Dokumentnummer

JJR_19630904_OGH0002_0030OB00120_6300000_001