Rechtssatz RS0026193
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026193
Geschäftszahl
3Ob120/63; 1Ob283/00z
Entscheidungsdatum
19.12.2000
Rechtssatz
Bei einem Abbauvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann. Solche wichtige Gründe sind auch dann gegeben, wenn der eine Vertragspartner das Vertrauen in die geschäftliche Korrektheit des anderen verloren hat.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 120/63
Entscheidungstext OGH 04.09.1963 3 Ob 120/63
Veröff: MietSlg 15108
- 1 Ob 283/00z
Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 283/00z
nur: Bei einem Abbauvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0026193
Dokumentnummer
JJR_19630904_OGH0002_0030OB00120_6300000_001