Rechtssatz RS0026251
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026251
Geschäftszahl
2Ob142/50; 3Ob419/57
Entscheidungsdatum
04.09.1957
Norm
ABGB §1118 B1
MG §19 Abs6
Rechtssatz
Die Vereinbarung des Umstandes der Nichtleistung oder verspäteten Leistung einer bedungenen Kaution bei einem den Kündigungsbeschränkungen des MG unterliegenden Pachtverhältnis als Vertragsaufhebungsgrund stellt eine Umgehung des § 19 Abs 6 MG dar.Die Vereinbarung des Umstandes der Nichtleistung oder verspäteten Leistung einer bedungenen Kaution bei einem den Kündigungsbeschränkungen des MG unterliegenden Pachtverhältnis als Vertragsaufhebungsgrund stellt eine Umgehung des Paragraph 19, Absatz 6, MG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0026251
Dokumentnummer
JJR_19500308_OGH0002_0020OB00142_5000000_001