Rechtssatz RS0026359
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026359
Entscheidungsdatum
06.10.1993
Rechtssatz
Auch eine Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Masseverwalter wegen pflichtwidriger Führung seines Amtes gehört zum Konkursvermögen, über welches der Gemeinschuldner gemäß § 1 KO grundsätzlich nicht frei verfügen kann. Daher sind auch solche Ansprüche gegen den ehemaligen Masseverwalter oder seine Verlassenschaft vom neu bestellten Masseverwalter geltend zu machen.Auch eine Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Masseverwalter wegen pflichtwidriger Führung seines Amtes gehört zum Konkursvermögen, über welches der Gemeinschuldner gemäß Paragraph eins, KO grundsätzlich nicht frei verfügen kann. Daher sind auch solche Ansprüche gegen den ehemaligen Masseverwalter oder seine Verlassenschaft vom neu bestellten Masseverwalter geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0026359
Dokumentnummer
JJR_19931006_OGH0002_0070OB00583_9300000_001